Nachweis von Sars-CoV-2-Varianten-VOC

Molekularbiologischer Nachweis von Sars-CoV-2-Varianten – VOC (variants of concern)

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Nach bisherigem Stand der Wissenschaft stellen bestimmte Mutationen/Varianten (VOC) des SARS-CoV-2 derzeit eine ernstzunehmende Gefahr für eine zunehmende Ausbreitung von COVID-19-Fällen in Europa.

Seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie wurden zahlreiche Virusvarianten mit einer Häufung spezieller Mutationen beschrieben. Schon früh in der Pandemie begannen sich bestimmte Virusvarianten (D614G) durchzusetzen und verdrängten z.T. den ursprünglichen Erreger. Ein bekanntes Phänomen, welches - insbesondere bei RNA-Viren - häufig beobachtet wird. Ende Dezember 2020 fiel in Großbritannien eine neue Virusvariante (B.1.1.7) mit insgesamt 26 Mutationen auf, die in bestimmten Regionen des Landes innerhalb kürzester Zeit zur dominanten Virusvariante wurde. Die aktuellen Daten sprechen dafür, dass sich die neue Virusvarianten B.1.1.7 durch eine erhöhte Übertragbarkeit im Vergleich zum Wildtyp auszeichnet. Auch in Österreich wurde die Corona-Mutation B.1.1.7 inzwischen vielfach nachgewiesen.

Vergleichbar zu der Britischen Variante wurden auch in Südafrika (B.1.351) und Brasilien (B.1.1.28) Virusvarianten nachgewiesen, die sich dort mit einer hohen Geschwindigkeit verbreiten. Im Unterschied zur Virusvariante B.1.1.7 deuten erste Daten darauf hin, dass bei diesen beiden Virusvarianten Veränderungen an den Spike-Proteinen in der Virushülle auftreten, die zu einer verminderten Affinität der Antikörper führen können, die im Rahmen einer Infektion mit der ursprünglichen Virusvariante gebildet wurden. Hierdurch könnte das Risiko für eine Reinfektion zunehmen. Die drei oben beschriebenen Virusvarianten von SARS-CoV-2 werden aufgrund ihres möglichen Gefährdungspotentials als "Variants of Concern (VOC)" bezeichnet.

Für den Nachweis einer der o.g. Varianten (VOC) werden derzeit am IKM alle SARS-CoV-2-positiven PCR-Proben mit einem Ct-Wert unter 30 einer weiteren Analyse unterzogen, um das Vorliegen einer der drei VOC zu untersuchen. Ist dies der Fall, wird die Probe zur Sequenzierung an ein Labor in Wien weitergeleitet. Mit einem Ergebnis der PCR-Vor-Screeninganalyse ist in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach dem positiven SARS-CoV 2 Ergebnis zu rechnen. Bei dieser Gesamtgenom-Sequenzierung wird das komplette Genom von SARS-CoV-2 mittels Next Generation Sequencing (NGS) analysiert. Die Gesamtgenom-Sequenzierung des Virus ist ein sehr zeitaufwändiger Prozess, so dass aktuell mit einem Ergebnis in der Regel nach etwa 3 Wochen zu rechnen ist.