Allgemeine Maskenpflicht in allen KAGes-Einrichtungen

Aufgrund der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung gilt ab sofort in allen Räumlichkeiten der KAGes wieder die Maskenpflicht zum Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus.

Dies gilt grundsätzlich für alle Personen und somit für:

  • Patienten, Angehörige und sonstige Besucher der Landeskrankenhäuser und Landespflegezentren
  • KAGes-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter
  • Personen, die sich aus beruflichen Gründen in den Räumlichkeiten der KAGes aufhalten

Weitere Informationen zu unseren Hygiene-Maßnahmen und Besuchsregelungen finden Sie auf unserer Corona-Informationsseite.